Deutschland gibt sich gerne als Land der Musterdemokratie, doch wenn es um Wahlen geht, bekommt dieser Ruf zunehmend Kratzer. Nicht erst seitdem die Abgeordnetenhauswahl in Berlin wegen eklatanter Mängel und Verstöße wiederholt werden musste, fragen sich immer mehr Bürger, ob beim Urnengang wirklich alles mit rechten Dingen zugeht. Zweifel daran nähren zahlreiche Fälle von Wahlmanipulationen, bei denen Stimmen gefälscht oder zugunsten einer anderen Partei gezählt wurden. Ein kurzer Blick ins Internet oder in Zeitungsarchive zeigt, dass es leider gerade bei Kommunalwahlen solche bewussten Verstöße gibt.
Wie verhält es sich nun bei der Wahl des Schweriner Oberbürgermeisters? Wie kann ich sicherstellen, dass meine Stimme für Leif-Erik Holm auch wirklich zählt? Der beste Weg, Manipulationen vorzubeugen, ist immer noch, am Wahltag, dem 4. Juni, persönlich ins Wahllokal zu gehen und dort sein Kreuz zu machen.
Doch wer an diesem Tag wirklich verhindert ist, sollte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen, um Leif-Erik Holm zum Oberbürgermeister zu wählen. Sonst entscheiden nur die Anderen über das nächste Stadtoberhaupt! Jeder Wahlberechtigte erhält spätestens drei Wochen vor dem Wahltermin seine Wahlunterlagen mit der Post nach Hause geschickt. Hierin sind auch alle Informationen zum Beantragen der Briefwahlunterlagen enthalten. Diese können bei der Stadtverwaltung angefordert, aber auch dort persönlich abgeholt werden. Wer will, kann sie auch direkt an Ort und Stelle ausfüllen und wieder abgeben. Wer sie sich dagegen zusenden lässt, füllt sie in Ruhe zu Hause aus und schickt sie dann – portofrei – mit der Post an die auf dem Umschlag angegebene Adresse. Hauptsache, Ihre Stimme verfällt nicht ungenutzt!
Also: Ob am 4. Juni in der Wahlkabine oder schon vorher per Briefwahl, entscheidend ist: Beteiligen Sie sich an der Wahl des Schweriner Oberbürgermeisters. Denn nur so ist ein Wechsel möglich. Wer eine bessere Politik für Schwerin will und einen Bürgermeister, der anpackt, statt nur verwaltet, der wählt Leif-Erik Holm ins Schweriner Rathaus!
Gewählt wird am 04. Juni 2023. Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie zwischen dem 03. und 13. Mai 2023 in ihrem Briefkasten.
Der Wahlschein muss schriftlich oder mündlich vor Ort bei der Wahlbehörde beantragt werden. Anschließend wird dieser Ihnen per Post zugesandt.
Ab dem 08. Mai können Sie den Wahlschein auch online per Mail an wahlbehoerde@schwerin.de oder via QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragen.
Sie können Ihre Stimme bis zum 02. Juni auch im Briefwahllokal im Digitalen Innovationszentrum im Perzina-Haus, Wismarsche Straße 144 persönlich abgeben.